qcompetence

Allgemeine Geschäftsbedingungen der qcompetence GmbH

1. Geltung

1.1

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Weiteren „AGB“ genannt) gelten für sämtliche Leistungen der qcompetence GmbH (im Weiteren „qcompetence“ genannt), die gegenüber Unternehmen sowie allen juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (im Weiteren: „Auftraggeber“ genannt) erbracht werden.

1.2

qcompetence ist berechtigt, zur Erfüllung des Auftrags Hilfspersonen und Subunternehmer einzuschalten.

1.3

Diese AGB gelten ausschließlich: Entgegenstehende Geschäfts-bedingungen des Auftraggebers oder Dritter sind nur gültig, wenn qcompetence ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zustimmen. Wenn der Auftraggeber damit nicht einverstanden ist, muss er qcompetence sofort schriftlich darauf hinweisen. Für diesen Fall behält sich qcompetence vor, ihre Angebote zurückzuziehen, ohne dass qcompetence gegenüber Ansprüche irgendwelcher Art erhoben werden können. Dem formularmäßigen Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen widerspricht qcompetence hiermit ausdrücklich.

2. Leistungsumfang

Der Leistungsumfang (Aufgaben, Vorgehensweise) ist schriftlich im Rahmen eines Auftrages zu vereinbaren. Ergänzungen, Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. Die Schriftform wird durch Email gewahrt.

3. Pflichten von qcompetence

3.1

qcompetence ist verpflichtet, alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers, auch mindestens 5 Jahre nach Beendigung des Beratungsvertrages hinaus, geheim zu halten.

3.2

qcompetence trägt dafür Sorge seine Mitarbeiter, Lieferanten und Subunternehmer ebenfalls zur Geheimhaltung zu verpflichten.

3.3

Alle qcompetence zur Verfügung gestellten Geschäfts- und Betriebsunterlagen werden von qcompetence ordnungsgemäß aufbewahrt. Die Unterlagen werden von qcompetence während der Vertragslaufzeit auf Anforderung, nach Beendigung des Vertrages unaufgefordert dem Auftraggeber zurückgegeben.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

4.1

Für die Ausführung der Aufträge durch qcompetence ist eine enge Kooperation des Auftraggebers als wesentliche Vertragspflicht erforderlich. Der Auftraggeber hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass qcompetence auch ohne ausdrückliche Aufforderung alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein können.

4.2

Auf Verlangen von qcompetence hat der Auftraggeber die Vollständigkeit und Richtigkeit der vorgelegten Unterlagen, erteilten Auskünfte und gegebenen Erklärungen in einer gesonderten Erklärung zu bestätigen.

4.3

Erbringt der Auftraggeber eine seiner Mitwirkungspflichten nicht vereinbarungsgemäß, so gelten die daraus entstehenden Folgen, wie zusätzliche Leistungen und Verzögerungen, zu Lasten des Auftraggebers. qcompetence kann den erbrachten Mehraufwand dem Auftraggeber in Rechnung stellen.

5. Qualitative Leistungsstörungen

5.1

Soweit gesetzliche Gewährleistungs-ansprüche bezogen auf die Leistung von qcompetence bestehen gelten die folgenden Bestimmungen der Ziffern 5.2 bis einschließlich 5.12.

5.2

qcompetence gewährleistet, dass Lieferungen und Leistungen nicht mit Rechts- oder Sachmängeln behaftet sind, so dass die vereinbarte Nutzung durchgeführt werden kann. Nur solche Fehler, die den vertraglich vorausgesetzten Gebrauch erheblich mindern, verpflichten qcompetence zur Gewährleistung.

5.3

Sollten Dritte Verletzungen von gewerblichen Schutzrechten wie zum Beispiel Patent- oder Urheberrechten durch die Nutzung von qcompetence Produkten oder Werken gegenüber dem Auftraggeber geltend machen, ist dieser verpflichtet qcompetence innerhalb von 14 Tagen davon in Kenntnis zu setzen.

5.4

Die Zusicherung von Eigenschaften sowie Garantieübernahmeerklärungen von qcompetence sind ausdrücklich schriftlich zu vereinbaren.

5.5

Bei mangelhafter Lieferung und Leistung ist qcompetence zur Nacherfüllung verpflichtet, wobei diese nach Wahl von qcompetence in der Lieferung eines mangelfreien Produktes bzw. in der Herstellung eines neuen Werkes oder in der Beseitigung des Mangels durchgeführt werden kann.

5.6

Der Auftraggeber ist verpflichtet offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen gegenüber qcompetence zur Anzeige zu bringen. Verborgene Mängel sind nach deren Entdeckung qcompetence zu melden.

5.7

Schlägt die Nacherfüllung fehl oder wird sie von qcompetence wegen unverhältnismäßig hohen Kosten verweigert oder ist die Nacherfüllung für qcompetence unzumutbar, ist der Auftraggeber berechtigt nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten oder Minderung zu verlangen.

5.8

Der Auftraggeber ist bis zum Fehlschlagen der Nacherfüllungspflicht nicht berechtigt, Mängel selbst zu beseitigen und Ersatz für die erforderlichen Aufwendungen von qcompetence zu verlangen.

5.9

Eine Gewährleistung von qcompetence ist in den folgenden Fällen ausgeschlossen:

a) Fehler, die durch den Einfluss höherer Gewalt oder sonstige äußere Einflüsse verursacht wurden,

b) Fehler, die durch unsachgemäße Nutzung des Produktes oder Werkes, insbesondere durch Miss-achtung der Warnhinweise in der Dokumentation oder des bestimmungsgemäßen Gebrauchs entstanden sind,

c) Fehler, die durch die Vornahme unzulässiger Eingriffe (z. B. Veränderungen, Ergänzungen oder Löschungen) durch den Auftraggeber verursacht wurden,

d) Fehler, die durch Reparaturen durchgeführt vom Auftraggeber oder von Dritten am Produkt oder Werk entstanden sind,

e) Fehler, die nicht auf ein Verschulden von qcompetence zurückzuführen sind.

5.10

Die Pflicht zur Gewährleistung bei Sach- und Rechtsmängeln, die zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs bestanden, verjährt innerhalb von 12 Monaten nach Gefahrübergang.

5.11

Bei arglistigem Verschweigen eines Mangels durch qcompetence haftet qcompetence unbegrenzt. Es gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften für Gewährleistungsansprüche.

5.12

Bei weitergehenden Ansprüchen, insbesondere bei den Auftraggeber zustehenden Schadensersatzansprüchen gelten die Begrenzungen der Ziffer 14 entsprechend.

6. Vergütung

6.1

Die Vergütungshöhe sowie die Zahlungsbedingungen werden grundsätzlich einzelvertraglich im Auftrag geregelt.

6.2

Vergütungen und sonstige in Rechnung gestellte Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

6.3

Reisekosten  inklusive der Übernach-tungskosten werden unter Vorlage der Originalrechnungen in Rechnung gestellt.

6.4

Die Rechnungsbeträge werden ohne Abzug nach Rechnungszugang zur Zahlung fällig.

6.5

Befindet sich der Auftraggeber im Zahlungsverzug, ist qcompetence berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz einzufordern. Bei wiederholtem Zahlungsverzug behält sich qcompetence das Recht vor, Aufträge zum Teil nur gegen Vorkasse durchzuführen. Alle übrigen Ansprüche bleiben davon unberührt.

6.6

Der Auftraggeber kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die von qcompetence unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

7. Bestehendes geistiges Eigentum des Auftraggebers

7.1

Das bestehende geistige Eigentum des Auftraggebers sowie dessen Bearbeitungen, Änderungen und Weiterentwicklungen durch qcompetence erfolgen zur ausschließlichen Nutzung und Verwertung durch den Auftraggeber, dem qcompetence alle Rechte abtritt.

7.2

Der Auftraggeber räumt qcompetence hiermit für die Dauer des jeweiligen Auftrages ein einfaches, nicht übertragbares Recht ein, das geistige Eigentum des Auftraggebers während der Laufzeit des jeweiligen Auftrags zu nutzen, soweit dies zur Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen gegenüber dem Auftraggeber erforderlich ist. qcompetence ist zur Herstellung von Kopien des geistigen Eigentums des Auftraggebers sowie zur Bearbeitung oder Änderung berechtigt, soweit dies zur Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen erforderlich ist. Die Erteilung von Unterlizenzen oder die Nutzung durch Dritte ist – vorbehaltlich einer von Fall zu Fall treffenden Einzelvereinbarung – ausgeschlossen.

8. Bestehendes geistiges Eigentum von qcompetence

8.1

Das bestehende geistige Eigentum von qcompetence sowie dessen Bearbeitungen, Änderungen und Weiterentwicklungen bleiben im Eigentum von qcompetence.

8.2

qcompetence räumt dem Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares, zeitlich unbegrenztes Recht ein, das geistige Eigentum von qcompetence zu nutzen, soweit dies Bestandteil der vertragsgegenständlichen Leistungen ist. Die Herstellung von Kopien sowie die Bearbeitung oder Änderung ist zulässig, soweit dies zur Nutzung der vertragsgegenständlichen Leistungen erforderlich ist.

8.3

Soweit qcompetence Produkte Dritter einsetzt, stellt qcompetence sicher, dass dem Auftraggeber alle zur Nutzung der vertragsgegenständlichen Leistungen erforderlichen Nutzungs-rechte eingeräumt werden.

9. Rechte an Arbeitsergebnissen

9.1

Die durch qcompetence erstellten Unterlagen, Dokumente und Arbeitsergebnisse (nachstehend „Arbeitsergebnisse“ genannt) gehen mit dessen Übermittlung an den Auftraggeber in dessen Eigentum über.

9.2

qcompetence ist berechtigt, das von ihm während der Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen benutzte oder erworbene Know-how nach freiem Ermessen im eigenen Interesse oder zugunsten Dritter zu benutzen, soweit dadurch nicht geschäftliche oder finanzielle vertrauliche Informationen des Auftraggebers benutzt oder preisgegeben werden.  

10. Lieferbedingungen

10.1

Liefer- und  Leistungsfristen, die von qcompetence angegeben werden sind unverbindlich, es sei denn eine Verbindlichkeit wurde ausdrücklich vereinbart.

10.2

qcompetence ist berechtigt Teillieferungen im für den Auftraggeber zumutbaren Umfang vorzunehmen.

10.3

Ist eine Verbindlichkeit der Liefer- und Leistungsfristen im Vertrag ausdrücklich zwischen qcompetence und den Auftraggeber vereinbart und gerät qcompetence mit der Leistung in Verzug gilt folgendes: wird auch eine Nachfrist von qcompetence nicht eingehalten, ist der Auftraggeber berechtigt vom Vertrag zurück zu treten. Weitergehende Schadensersatz-ansprüche stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn qcompetence, deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen den Verzug vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Jedoch ist diese Haftung auf den vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt.

11. Kündigung

Der Beratungsvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit. Davon abweichende Kündigungsregelungen sind schriftlich zu vereinbaren. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

12. Abwerbeverbot

Abwerbemaßnahmen des Auftraggebers bezogen auf qcompetence Mitarbeiter sind zu unterlassen. Diese Pflicht bleibt auch bis 1 Jahr nach Vertragsbeendigung bestehen. Sollte der Auftraggeber gegen diese Pflicht verstoßen, ist er verpflichtet gegenüber qcompetence eine Schadenpauschale in Höhe von 50.000 EURO zu bezahlen. Dem Auftraggeber ist der Nachweis gestattet, dass qcompetence durch die Abwerbung kein oder ein nur geringerer Schaden entstanden ist.

13. Rücktrittsvorbehalt

Sollte nach Vertragsschluss der Anspruch von qcompetence auf die Vergütung wegen einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet sein oder hat der Auftraggeber vor Vertragsschluss falsche Angaben zu seiner Kreditwürdigkeit gemacht, ist qcompetence berechtigt vom Vertrag zurück zu treten, sofern die Leistung seitens qcompetence noch nicht erbracht wurde.

14. Haftung

14.1

qcompetence, deren gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind.

14.2

Von Ziffer 14.1 ausgeschlossen ist die Haftung für Schäden aus der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Unter wesentlichen Vertragspflichten sind Pflichten zu verstehen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht, und auf deren Erfüllung der Auftraggeber in besonderer Weise vertraut. Jedoch ist diese Haftung auf den vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt.

14.3

Für Schäden des Lebens, des Körpers und der Gesundheit haftet qcompetence unbeschränkt. Das gilt ebenso für die Haftung nach dem Produkthaftungs-gesetz, bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels und bei der Übernahme einer Garantie durch qcompetence.

14.4

Die Haftung bei Schäden, die auf Grund von höherer Gewalt beim Auftraggeber entstehen ist ausgeschlossen.

14.5

Eine Haftung für weitergehende Schadenersatzansprüche oder für Aufwendungsersatzansprüche ist ausgeschlossen.

15. Höhere Gewalt

Sollten die Leistungen für qcompetence bei Eintritt von Ereignissen höherer Gewalt wesentlich erschwert oder unmöglich gemacht werden, berechtigt dies qcompetence die Vertragserfüllung um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar, schwerwiegend und unverschuldet sind. Sollte ein solcher Umstand eintreten wird qcompetence dem Auftraggeber davon unverzüglich in Kenntnis setzen.

16. Schlussbestimmungen

16.1

Erfüllungs- und Leistungsort ist der Sitz von qcompetence.

16.2

Ausschließlicher Gerichtsstand ist München.

16.3

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des deutschen Kollisionsrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

16.4

Änderungen, Ergänzungen sowie Nebenabreden zu diesen AGB bedürfen der Schriftform. Auch eine Vereinbarung, die das Schriftformerfordernis aufhebt muss schriftlich erfolgen.

16.5

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen der vorliegenden AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

16.6

Die deutsche Sprachversion dieser AGB‘s hat Vorrang und wird als maßgebliche Version der AGB‘s vereinbart.